Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“

als Beitrag zur künstlerischen Reflexion und chormusikalischen Erinnerungskultur

Der Deutsche Chorverband (DCV) lobt in Zusammenarbeit mit dem deutsch-israelischen Forschungsvorhaben „Projekt 2025 – Arche Musica“ und Schott Music einen Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“ aus. Ziel des Wettbewerbs ist es, Impulse für eine aktive chormusikalische Erinnerungskultur und Beschäftigung mit jüdischer Musikkultur anzuregen.

Das Liederbuch ist in seiner Art und Konzeption weltweit einzigartig. Der Autor Abraham Zvi Idelsohn (1882–1938) schuf es als Sammlung der beliebtesten hebräischen und deutschen Lieder und konzipierte es als grundlegendes musikpädagogisches Werk für den Musikunterricht in Kindergärten, Volks- und höheren Schulen in Osteuropa, Palästina, Deutschland und in der Diaspora. Herausgegeben vom Berliner „Hilfsverein der Deutschen Juden“ wurde es maßgeblich vom Berliner Mäzen James Simon, dem Gründer und Vorsitzenden des Vereins, finanziert. Es ist ein herausragender Beleg der gleichberechtigten Verwendung hebräischer und deutscher Musik am Beginn des 20. Jahrhunderts.

Außergewöhnlich ist die zweisprachige Anlage des Liederbuchs, wobei im hebräischen Teil der Liedsammlung die Notenschrift analog der hebräischen Schrift von rechts nach links notiert ist. Es ist das erste dokumentierte Werk dieser Art. Das in der Israelischen Nationalbibliothek von Jerusalem erhaltene Original bildete die Grundlage der 2022 durch Schott Music herausgegebenen Neuausgabe. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Gila Flam, der Direktorin des Musikarchivs der Israelischen Nationalbibliothek Tel Aviv, erfolgte die wissenschaftliche Bearbeitung der insgesamt 149 Titel, das heißt insbesondere die Transliteration der hebräischen Texte und die Übertragung des Notenmaterials der etwa 100 jüdischen Lieder.

Das vollständige Material ist digital zugänglich unter:
www.arche-musica.org/work/sefer-ha-shirim-das-buch-der-lieder/

 

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt sind Komponist:innen, welche die israelische oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder in Israel oder Deutschland wohnhaft sind. Es darf nur ein Wettbewerbsbeitrag pro Person eingereicht werden.
  • Neben der Partitur (PDF ohne Namensnennung) sind ein Bewerbungsformular, ein Konzeptionsschreiben, eine Kurzbiografie und ein Foto einzureichen. Der Wettbewerb wird anonymisiert durchgeführt und personalisierte Elemente werden von der musikalischen Einreichung getrennt.
  • Einreichungsschluss ist der 31.12.2024.
  • Einsendeweg: projektbuero@deutscher-chorverband.de
  • Einsendeformat: Die Einreichung der Werke erfolgt in digitaler Form, bevorzugt als XML-Notensatzfile sowie als PDF und – wenn möglich – zusätzlich als MIDI-Datei.
  • Außerdem sollten sie möglichst in einem gängigen Notensatzprogramm, idealerweise Dorico, Finale oder Sibelius, abgegeben werden.

Kriterien:

  • In Auseinandersetzung mit musikalischer Erinnerungskultur sollen die Komponist:innen zwei neue Arrangements von je einem Titel aus dem hebräisch- und dem deutschsprachigen Teil des Liederbuchs erstellen. Auch die Verschränkung zweier Vorlagen in einem Arrangement ist möglich.
  • Die Länge beider Kompositionen darf in Summe die Zeit von 6 bis 10 Minuten nicht unter- bzw. überschreiten und muss a cappella bzw. mit Klavier- oder Gitarrenbegleitung sowie unverstärkt umsetzbar sein. Vocal- oder Body-Percussion-Elemente dürfen eingebaut werden. Weitere nicht-vokale Elemente sind nicht vorgesehen.
  • Die Stimmverteilung darf zwei- bis vierstimmig sein. Die Zielgruppe (Kinder-, Jugend- Erwachsenenchor etc.) sowie die Besetzung (gleichstimmig oder gemischt) können frei gewählt werden.
  • Die eingesendeten Arrangements dürfen noch nicht aufgeführt, verlegt oder im Rahmen eines weiteren Wettbewerbs eingereicht worden sein.
  • Eine Jury von Chormusikexpert:innen bewertet die Kompositionen nach ihrem Innovationswert, vokalen Zugang, Wirkungstiefe der kompositorischen Ideen und Kompositionskonzept hinsichtlich der gewählten Vorlage und der Idee der musikalischen Erinnerungskultur.
    Als innovativ werden Ideen verstanden, die die Chormusik um ein neues oder verändertes Element bereichern – das können sowohl erweiterte Stimm- und Klangtechniken als auch Ideen für die Aufführungspraxis sein (z.B. dramaturgischer Art).
    Ein wesentliches Kriterium für die Jury ist auch die praktische Umsetzbarkeit der Kompositionen für Amateurchöre.
  • Der Verlagspreis wird von Schott Music an drei Komponist:innen vergeben.

Preise:

  • Jurypreise:
    Es stehen Preisgelder in Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung, die auf zwei Kategorien (1. Arrangements für gemischte Stimmen, 2. Arrangements für gleiche Stimmen) durch die Jury aufgeteilt werden können. Über die genaue Preisgeldverteilung und -vergabe entscheidet die Jury anhand der Qualität und Anzahl der eingereichten Werke frei.
  • Verlagspreis:
    Die ausgezeichneten Kompositionen werden bei Schott Music verlegt.
  • Alle Finalist:innen erhalten ein kostenfreies Teilnehmendenticket für das Deutsche Chorfest 2025. Fahrt- und Unterkunftskosten der Finalist:innen in Deutschland werden bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Person bezuschusst.

Jury:

Die Wettbewerbsjury unter dem Vorsitz von Danny Donner (Dirigent, Komponist und Leiter der Musikabteilung der Tel Aviv School of Arts) und Stephan Doormann (Chordirigent, Musikpädagoge und Künstlerischer Leiter der chor.com) ist paritätisch mit Jurymitgliedern aus Israel und Deutschland besetzt.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Das Urheberrecht verbleibt bei den Arrangeur:innen.
  • Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Aufnahmen seitens des Veranstalters des Deutschen Chorfests 2025 sowie der chor.com 2026 sowie Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, dem Chorfest und der chor.com. Die auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen vervielfältigten Musikwerke der Teilnehmenden dürfen sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, mit anderen Werkarten verbunden, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden, sofern und soweit es sich nur um die nicht-kommerzielle Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen oder Presseberichterstattung handelt.
  • Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.

 

Hier geht es zur Ausschreibung als PDF:
Arrangementwettbewerb (Deutsch)